Geförderter Wohnbau

Geförderter Wohnbau

Dieser Dienst verfolgt das Ziel der Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung. Dazu gehören die Ausweisung von Erweiterungszonen, die Enteignung oder der Ankauf von gefördertem Wohnbauland und die Zuweisung desselben an anspruchsberechtigte Wohnbauwerber.

Folgende Verwaltungsaufgaben werden abgewickelt:

  • Entgegennahme der Ansuchen
  • Erstellung und Genehmigung der provisorischen Rangliste
  • Erstellung und Genehmigung der definitiven Rangordnung
  • Baulandbeschaffung
  • Grundzuweisungen
  • Finanzierungen
  • Abrechnungen
  • Berechnung der Erschließungsbeiträge

Neues Wohnbauland in der Gemeinde

Mit der generellen Überarbeitung des Bauleitplanes der Gemeinde Ritten wurden einige neue Wohnbauzonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist ein Teil der Fläche dem geförderten Wohnbau, der andere Teil dem freien Wohnbau vorbehalten.
Die Zuweisung der Flächen im geförderten Wohnbau erfolgt aufgrund einer Rangordnung, die jährlich vom Gemeindeausschuss genehmigt wird. Die Ansuchen um Zuweisung eines Grundes können jedes Jahr innerhalb 31. Juli an die Gemeinde gerichtet werden. Die Rangordnung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. 

Zuständig

Formulare

DEU