Gastgewerbe

Für reine Schank- und Speisebetriebe (Bar, Jausenstation, Restaurant, Pizzeria, Bistro ...) gilt:

Alle Änderungen, Neuanmeldungen, und Einstellungen für reine Schank- und/oder Speisebetriebe werden über den digitalen SUAP-Schalter übermittelt.

Für Beherbergungsbetriebe (Garni, Pension, Hotel, Gasthof, Residence ...) gilt:

Für alle Änderungen, Neuanmeldungen und Einstellungen für obengenannte Beherbergungsbetriebe wird das Ansuchen samt Unterlagen mittels PEC-Mail an das Lizenzamt der Gemeinde übermittelt.


Alle Gastbetriebe sind laut Art. 42 der Gastgewerbeordnung verpflichtet, ihren Urlaub mitzuteilen.


Werden geschlossene Feiern (Feier mit geladenen Gästen) veranstaltet, ist dies dem Bürgermeister mitzuteilen.

Zuständig

Formulare

DEU