Ermäßigung der Strom- bzw. Gasspesen (Energie Sozialbonus)

Alle Haushaltskunden mit einem ISEE-Einkommen kleiner oder gleich 8.265 Euro und einem Strom- bzw. Gasvertrag in der Erstwohnung haben Anrecht auf Ermäßigung der Strom- bzw. Gasspesen. Bei Familien mit vier oder mehr zu Lasten lebenden Kindern wurde der ISEE-Wert auf 20.000 Euro angehoben. Ab 1. Jänner 2021 wird diese Ermäßigung automatisch gewährt und zwar mit Beantragung der ISEE-Bestätigung.  

Anspruch besteht auch unabhängig von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit, wenn der Haushaltskunde oder dessen Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen auf elektrisch betriebene, medizinisch-therapeutische Geräte mit lebenserhaltender Funktion angewiesen ist.

Für den Erhalt dieser Ermäßigung muss weiterhin ein Antrag im Meldeamt der Gemeinde gestellt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Strom- bzw. Gasrechnung
  • Bestätigung des Sanitätsbetriebes bzw. Arztes

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Zuständig

DEU