Reisepass

Siehe dazu Quästur Bozen

ANTRAG AUF AUSSTELLUNG DES REISEPASSES

Der Termin für die Ausstellung eines Reisepasses kann über das Passamt der Quästur Bozen, das Meldeamt oder selbst mittels SPID-Zugang unter folgendem Link vorgemerkt werden: https://www.passaportonline.poliziadistato.it/

Bei der Vormerkung kann ausgewählt werden wo der Termin stattfinden soll, bei der Quästur Bozen oder bei den Polizeikommissariaten in Meran, Brixen, Innichen oder bei der Polizeistation in Mals.

Der ausgestellte Reisepass hat folgende Gültigkeit: von 0 bis 3 Jahren: 3 Jahre, von 3 bis 18 Jahren: 5 Jahre und ab 18 Jahren: 10 Jahre. Ist der Reisepass abgelaufen, muss dieser neu beantragt werden.

FOLGENDE DOKUMENTE MÜSSEN BEIM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN:

  • Gültiger Personalausweis.
  • Zwei Lichtbilder auf weißem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate), Größe cm4x4, die Haare dürfen nicht Teile des Gesichtes verdecken, das Gesicht muss ernst sein und frontal aufgenommen sein, es darf kein sehbares Accessoire im Haar sein.
  • Einen Verwaltungsbeitrag für Reisepässe von € 73,50 (erhältich in der Tabaktrafik).
  • Einzahlungsbeleg in Höhe von € 42,50 auf das Postscheckkonto 67422808 lautend auf "Ministero dell'Economia e delle Finanze-Dipartimento del Tesoro" mit Begründung "Betrag für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses".
  • Den alten Reisepass oder falls der Reisepass abhanden gekommen ist, eine Kopie der Verlustanzeige.

Für die Ausstellung eines Reisepasses eines Minderjährigen müssen die Eltern ihre Zustimmung geben, indem sie in den eigens dafür vorgesehenen Feldern des Antragformulars unterschreiben und auch eine Ablichtung ihres gültigen Personalausweises beilegen. Bei Verweigerung muss man die Genehmigung des Vormundschaftsrichters vorlegen.

Die Unterschriften für die Zustimmung können auch anderweitig gesetzt werden, vorausgesetzt, dass dem Antrag die Ablichtung eines gültigen Personalausweises beigelegt wird.

Die Unterschrift des Antragstellers muss in Anwesenheit des öffentlichen Amtsträgers, der für die Annahme des Gesuches ermächtigt ist, gesetzt werden.

Zuständig

DEU