Kindergarten

Dieser Dienst betreut die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Gebäude, die Raumpflege sowie den Mensadienst der fünf im Gemeindegebiet befindlichen Kindergärten.

Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung:

  • Steuernummer der Erziehungsberechtigten und des Kindes
  • Selbsterklärung

Es gelten folgende Ausnahmebedingungen für die Einhebung der Monatsgebühr:

  • bei Geschwistern, welche gleichzeitig den Kindergarten besuchen, ist das 3. Kind von der Monatsgebühr befreit;
  • der Gemeindeausschuss kann auf Antrag eine Reduzierung der Monatsgebühr für das 1. Kind gewähren;
  • bei Abwesenheit wegen Krankheit für mindestens 15 aufeinanderfolgende Kindergartentage wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt hingegen aus Urlaubsgründen ist keine Ermäßigung vorgesehen;
  • von Kindern, welche einen Kindergartenplatz besetzen, diesen aber aus familiären Gründen nicht besuchen, wird ein Beitrag von 50 % pro Monat eingehoben (ausgenommen sind die Abwesenheiten zu Beginn des Kindergartenjahres);
  • Kinder, die erst nach Vollendung des 3. Geburtstages den Kindergarten besuchen, müssen erst ab diesem Zeitpunkt bezahlen, der Eintritt in den Kindergarten muss jedoch innerhalb Dezember erfolgen;
  • wird ein Kind aus familiären Gründen vom Kindergarten abgemeldet so muss dies bis zum 20. des Monats schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist der Beitrag für den nächsten Monat noch geschuldet.

Zuständig

DEU