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Die Tarife für das Abwasser werden vom zuständigen Gemeindeorgan in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt.
Die Abwassergebühr wird aufgrund des effektiven Wasserverbrauches berechnet.
Die Abwassergebühr für Klärgruben wird nur bei der Entnahme und Entsorgung berechnet.
Die Mindesthäufigkeit der Entleerung wir nach größe der Klärgrube in Gemsamtnutzvolumen in m³ und nach Einwohnerwerte festgelegt. Der Inhaber kann eine vorgezogene Entleerung beantragen, falls notwendig.
Die Gemeinde Ritten verfügt über sechs Kläranlagen. Diese befinden sich in Klobenstein, Oberbozen, Unterinn, Oberinn, Wangen und Lengstein, wobei das Abwasser aus dem Raum Signat in die Kläranlage Bozen abgeleitet wird. Die Hauptleitungen des gesamten Kanalisierungsnetzes umfassen etwa 50 km.
siehe Abwasser