Überprüfung der Befähigungsnachweise für die Verwendung von giftigen Gasen

chemie

Mit Dekret des Gesundheitsministeriums wurde die Überprüfung aller Befähigungsnachweise für die Verwendung von giftigen Gasen, die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2019 ausgestellt oder verlängert wurden, angeordnet.

Inhaberinnen und Inhaber der zu erneuernden Nachweise müssen bis zum 31. Dezember 2024 beim Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit einen entsprechenden Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises, der einer Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro unterliegt, einreichen. Dem Antrag müssen weiters der zu erneuernde Nachweis, eine Kopie des Personalausweises sowie ein Passfoto jüngeren Datums beigelegt werden.

Das Gesuch kann hier heruntergeladen oder im Lizenzamt der Gemeinde abgeholt werden.

Wird der Befähigungsnachweis nicht innerhalb der obgenannten Frist erneuert, verfällt er automatisch, was für den Inhaber bzw. die Inhaberin das Verbot der Verwendung giftiger Gase zur Folge hat.

Um wieder in den Besitz des Befähigungsnachweises zu gelangen, muss dieser erneut beantragt werden; zudem muss die obligatorische Prüfung noch einmal abgelegt werden.

Wer hingegen auf die Erneuerung verzichten möchte, teilt dies dem Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit schriftlich mit und legt dem Schreiben den Befähigungsnachweis bei, der unter keinen Umständen vom Inhaber bzw. von der Inhaberin einbehalten werden darf.

Für weitere Informationen steht Frau Elisabeth Plancher zur Verfügung: Tel. 0471 418054 oder elisabeth.plancher@provinz.bz.it

30.04.2024

DEU