Gemeindepolizei

In den Aufgabenbereich der Gemeindepolizei fallen alle Funktionen als:

1) Verkehrspolizei mit folgenden Obliegenheiten: 

  • Regelung des Straßenverkehrs
  • Kontrolle von Dokumenten und Fahrzeugen
  • Feststellung und Vorhaltung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung
  • Analyse von Verkehrsflüssen
  • Überwachungstätigkeit und Schuldienst
  • alle mit der Unfallaufnahme zusammenhängenden Aktivitäten
  • Verwaltung der gebührenpflichtigen Parkplätze (blauen Zonen).
  • Zudem werden die Einnahmen statistisch festgehalten und ausgewertet.
  • Weiters liegt die Verbesserung, Wartung und Überwachung der Parkplätze im Arbeitsbereich der Verkehrspolizei
  • Ausstellung von Invalidenparkscheinen

2) Verwaltungspolizei: 

Verschiedenste Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der in den Lizenzen angegebenen Ermächtigungen, wie Verabreichung von Speisen, die Einhaltung der Öffnungszeiten, Gesundheitsausweise und sanitäre Gutachten.

3) Handelspolizei: 

a) Handel:

  • Kontrolle, Verwaltung und Überwachung der Handelstätigkeit. Es wird besonders darauf geachtet, ob die Tätigkeit im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen durchgeführt wird, aber auch, ob die in den Verwaltungsermächtigungen vorgeschriebenen Richtlinien, wie die Einhaltung der Öffnungszeiten, Preisauszeichnung, sanitäre Gutachten und Ähnliches, eingehalten werden.

b) Handel auf öffentlichen Flächen:

  • Kontrolle der Märkte, die auf öffentlichen Flächen des Gemeindegebietes abgehalten werden. Es wird die Anwesenheit der Wanderhändler in Bezug auf die Rangordnung und Vergabe der Plätze überprüft und festgehalten.

c) Gastgewerbe:

  • Kontrolle der Öffnungszeiten, Ausschanklizenzen und der Verabreichung von Alkohol an Unterachtzehnjährigen.

4) Umwelt, Bau- und Gerichtspolizei 

a) Umweltpolizei:

  • Kontrolle illegaler Müllablagerungen jeglicher Art, sowie deren strafrechtliche Ahndung.

b) Baupolizei:

  • Überprüfung, ob bei sämtlichen auf Gemeindegebiet durchgeführten Bautätigkeiten die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es wird die illegale Besetzung von öffentlichem Grund und nicht vorhandene oder nicht gesetzesmäßige Beschilderung von Baustellen kontrolliert.

c) Gerichtspolizei:

  • Nicht selten bringt ein gewisses Handeln oder ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch die Pflicht für die Beamten einer Meldung über eine strafbare Handlung gemäß Art. 347 mit sich. Es handelt sich hierbei nicht nur um die im Strafgesetzbuch vorgesehenen strafbaren Handlungen, sondern auch jene, die eng mit der Tätigkeit der Gemeindepolizei verbunden sind (man denke nur an die Baukontrollen, Umweltvergehen und an die Öffentliche Sicherheit etc.). Die Gemeindepolizisten werden in ihrer Funktion als Agent und Offizier der Gerichtspolizei vielfach auch von der Gerichtsbehörde beauftragt bei Untersuchungen mitzuwirken, sowie Feststellungen, Zustellungen und Sicherstellungen durchzuführen.

Kontakt

Kontaktdaten von Gemeindepolizei
AdresseDORFSTRASSE 16
KLOBENSTEIN
39054 RITTEN
Telefon+39 336 590441
Faxnummer+39 0471 357080
E-Mail (offiziell)ortspolizei@ritten.eu
Zertifizierte E-Mail-Adresseritten.renon@legalmail.it

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

MitarbeiterInnen

Formulare

Zuständigkeiten

Verordnungen

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