Mit der Geburt eines Kindes sind viele Veränderungen im täglichen Leben verbunden. Dazu gehören auch einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über notwendige Schritte und die dazugehörigen Anlaufstellen, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.
| Was? | Wo? | Kontakt | ||
| Anmeldung des Kindes | - Entbindungsanstalt (innerhalb von 3 Tagen) - oder in der Wohnsitzgemeinde der Eltern (innerhalb von 10 Tagen) - oder bei der Geburtsgemeinde des Kindes (innerhalb von 10 Tagen) | 0471 356457 Standesamt der jeweiligen Gemeinde | ||
| Anforderung der Steuernummer | Wohnsitzgemeinde des Neugeborenen (bei Anmeldung) | 0471 356457 | ||
| Sanitätsbetrieb Wahl des Vertrauensarztes | Sanitätssprengel Ritten Sanitätssprengel Ritten | 0471 357710 0471 357710 | ||
| Impfungen | Sanitätssprengel Ritten Benachrichtigungen erfolgen durch die Gemeinde | 0471 357710 0471 356457 | ||
| Mütterberatung und kinderärztliche Betreuung | Sanitätssprengel Ritten | 0471 357722 | ||
| Meldung Arbeitgeber | beim zuständigen Arbeitgeber | |||
| Mutterschaftsgeld (obligatorisch und fakultativ) und Elternzeit | beim zuständigen Arbeitgeber oder bei verschiedenen Patronaten | |||
| Familienzulagen | beim zuständigen Arbeitgeber | |||
| Landesfamiliengeld (bis zum 3. Lebensjahr) | bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung | 800 018 796 (Aut. Provinz BZ) | ||
| regionales Familiengeld (mind. 2 minderjährige zu Lasten lebende Kinder) | bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung | 800 018 796 (Aut. Provinz BZ) | ||
| staatliches Mutterschafts- und Familiengeld lt. Gesetz 448/98 | bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung | 800 018 796 (Aut. Provinz BZ) |