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Geburt

Mit der Geburt eines Kindes sind viele Veränderungen im täglichen Leben verbunden. Dazu gehören auch einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über notwendige Schritte und die dazugehörigen Anlaufstellen, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.

Was?

Wo?

Kontakt
Anmeldung des Kindes

- Entbindungsanstalt (innerhalb von 3 Tagen)
- oder in der Wohnsitzgemeinde der Eltern (innerhalb von 10 Tagen)
- oder bei der Geburtsgemeinde des Kindes (innerhalb von 10 Tagen)


0471 356457

Standesamt der jeweiligen Gemeinde
Anforderung der Steuernummer

Wohnsitzgemeinde des Neugeborenen (bei Anmeldung)

0471 356457
Sanitätsbetrieb
Wahl des Vertrauensarztes

Sanitätssprengel Ritten
Sanitätssprengel Ritten

0471 357710
0471 357710
Impfungen

Sanitätssprengel Ritten
Benachrichtigungen erfolgen durch die Gemeinde

0471 357710

0471 356457
Mütterberatung und kinderärztliche Betreuung

Sanitätssprengel Ritten

0471 357722
Meldung Arbeitgeber

beim zuständigen Arbeitgeber


Mutterschaftsgeld (obligatorisch und fakultativ) und Elternzeit

beim zuständigen Arbeitgeber oder
bei verschiedenen Patronaten


Familienzulagen

beim zuständigen Arbeitgeber

Landesfamiliengeld (bis zum 3. Lebensjahr)

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)
regionales Familiengeld (mind. 2 minderjährige zu Lasten lebende Kinder)

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)
staatliches Mutterschafts- und Familiengeld lt. Gesetz 448/98

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)