
Das Meldeamt, das Standesamt, das Wahlamt und das Militäramt, die unter dem Sammelbegriff der demografischen Ämter zusammengefasst werden, haben den Zweck, jegliche Eintragung, Registrierung, Änderung und Streichung der Bevölkerungsbewegungen und der Beurkundung der damit zusammenhängenden rechtlich relevanten Tatsachen innerhalb des Territorialbereiches der Gemeinde vorzunehmen.
