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Schulen
Benützung der Turnhallen
Schülerbeförderung
Schulausspeisung

Schulen

MittelschuleDieser Dienst betreut die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Gebäude sowie die Schulausspeisung in allen Schulen des Gemeindegebietes. Die Ansuchen für die Benutzung von Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke und für die Schülerbeförderung sind an den Schulsprengel Ritten zu richten:




Kontakt:

Schulsprengel Ritten
Am Bahnhof 2
39054 Klobenstein
Tel. 0471 356446
Fax 0471 356074

Einschreibung in der jeweiligen Grundschule - erforderliche Unterlagen:
Steuernummer der Erziehungsberechtigten und des Kindes/Schülers

Grundschule Lengmoos
Dorf 1
39054 Lengmoos
Tel. 0471 356068

Grundschule Lengstein
39054 Lengstein Nr. 3
Tel. 0471 357171

Grundschule Oberbozen
Kirchweg 10
39054 Oberbozen
Tel. 0471 345482

Grundschule Oberinn
39054 Oberinn 57
Tel. 0471 602186

Grundschule Unterinn
Dorf 4
39054 Unterinn
Tel. 0471 359146

Grundschule Wangen
39054 Wangen 89
Tel. 0471 602193

Grundschule Signat
39054 Signat 1
Tel. 0471 365189
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Benützung der Turnhallen

Die Verwaltung der Turnhallen obliegt dem Schulsprengel Ritten.

Kontakt:
Schulsprengel Ritten
Am Bahnhof 2
39054 Klobenstein

Tel: 0471 356446
Fax: 0471 356074

Gebühren:

Sporthallen (über 400 m²): 15,00 Euro
Normalturnhallen ( 200 - 400 m²) 12,00 Euro
Kleinturnhallen (bis 200 m²): 7,00 Euro
allgemeine Unterrichtsräume: 7,00 Euro
Fachunterrichtsräume: 27,00 Euro
Die Reinigung der Halle geht zu Lasten der Benutzer.

Unterlagen:
Die Ansuchen, mit Stempelmarke versehen, sind an den Schulsprengel Ritten zu richten.

Termin (Benützung für Sommermonate):

Das Ansuchen muss innerhalb 15. April – 15. Mai vorgelegt werden.

Termin (Benützung während des Schuljahres):
Das Ansuchen muss innerhalb 15. Mai – 15. Juni vorgelegt werden. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche werden nur berücksichtigt, wenn noch Räume frei sind.
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Schülerbeförderung

Der Schulsprengel Ritten ist für die Schülerbeförderung zuständig und gibt die notwendigen Informationen.

Ansuchen:

busMit September 2008 haben  alle Schüler der Pflichtschulen, Oberschulen, Lehrlinge und Berufsschüler gratis das „Abo+“ erhalten. Sie dürfen damit alle Linien der SAD, SASA, Bahn in Südtirol benützen. Aufgrund der eingereichten Ansuchen um Schülerbeförderung informiert der Schulsprengel die Gemeinde, ob neue Schülerbeförderungsdienste (Sonderdienste) einzurichten bzw. bereits bestehende Dienste zu verbessern sind und übermittelt die notwendigen Unterlagen. Die Gemeinde beantragt mit den erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Landesämtern einen Beförderungsdienst. Bei Abweichung zu den geltenden Mindestvoraussetzungen um Zulassung zur Schülerbeförderung muss die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Schulen die Voraussetzungen prüfen und innerhalb der entsprechenden Termine bei den Landesämtern den Antrag für einen Beförderungsdienst einreichen.

Kontakt:
Schulsprengel Ritten
Am Bahnhof 2
39054 Klobenstein

Tel: 0471 356446
Fax: 0471 356074

Sonderdienst:
für alle Grundschüler auf 2 km festgelegt, für die Mittelschüler und Berufsschüler auf 2,5 km.

Liniendienst:
für alle Schulstufen auf 2 km.

Außerdem gibt es nicht mehr die 5 Punkte für die Abweichung zu den Mindestvoraussetzungen, sondern der Betroffene erklärt „ein besonderer Härtefall“ zu sein, weshalb die Familie aus objektiv nachweisbaren Gründen nicht in der Lage ist, ihr Kind zur Schule zu bringen und aufgrund der Beschaffenheit des Schulweges die Zurücklegung für das Kind unzumutbar ist. Auskünfte erteilt der Schulsprengel Ritten, Am Bahnhof 2 in Klobenstein, Tel. Nr. 0471 35 64 46.

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Schulausspeisung

Seit Herbst 2006 haben alle Grundschulen und die Mittelschule einen Stundenplan mit Nachmittagsunterricht. Da die Gemeinde die Schulausspeisung nicht selbst durchführen kann (keine geeignete Strukturen, Personal), sind die nahe gelegenen Gasthäuser mit der Durchführung dieses Dienstes beauftragt worden. Die Gesuchsformule erhalten die Schüler am 1. Schultag des neuen Schuljahres und müssen es ausgefüllt innerhalb einer Woche im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen Lehrperson abgeben.

Beiträge und Gebühren:
Die Menüspesen (netto, abzüglich Landes- und Gemeindebeitrag) betragen für die Grundschüler 3,50 Euro, für die Mittelschüler 4,20 Euro und werden zweimal jährlich durch die Gemeinde abgerechnet.

Voraussetzungen:
Alle Schüler können diesen Dienst in Anspruch nehmen.

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