Dieser Dienst betreut die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Gebäude sowie die Schulausspeisung in allen Schulen des Gemeindegebietes. Die Ansuchen für die Benutzung von Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke und für die Schülerbeförderung sind an den Schulsprengel Ritten zu richten: Der Schulsprengel Ritten ist für die Schülerbeförderung zuständig und gibt die notwendigen Informationen.
Ansuchen:
Mit September 2008 haben alle Schüler der Pflichtschulen, Oberschulen, Lehrlinge und Berufsschüler gratis das „Abo+“ erhalten. Sie dürfen damit alle Linien der SAD, SASA, Bahn in Südtirol benützen. Aufgrund der eingereichten Ansuchen um Schülerbeförderung informiert der Schulsprengel die Gemeinde, ob neue Schülerbeförderungsdienste (Sonderdienste) einzurichten bzw. bereits bestehende Dienste zu verbessern sind und übermittelt die notwendigen Unterlagen. Die Gemeinde beantragt mit den erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Landesämtern einen Beförderungsdienst. Bei Abweichung zu den geltenden Mindestvoraussetzungen um Zulassung zur Schülerbeförderung muss die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Schulen die Voraussetzungen prüfen und innerhalb der entsprechenden Termine bei den Landesämtern den Antrag für einen Beförderungsdienst einreichen.
Kontakt:
Schulsprengel Ritten
Am Bahnhof 2
39054 Klobenstein
Tel: 0471 356446
Fax: 0471 356074
Sonderdienst:
für alle Grundschüler auf 2 km festgelegt, für die Mittelschüler und Berufsschüler auf 2,5 km.
Liniendienst:
für alle Schulstufen auf 2 km.
Außerdem gibt es nicht mehr die 5 Punkte für die Abweichung zu den Mindestvoraussetzungen, sondern der Betroffene erklärt „ein besonderer Härtefall“ zu sein, weshalb die Familie aus objektiv nachweisbaren Gründen nicht in der Lage ist, ihr Kind zur Schule zu bringen und aufgrund der Beschaffenheit des Schulweges die Zurücklegung für das Kind unzumutbar ist. Auskünfte erteilt der Schulsprengel Ritten, Am Bahnhof 2 in Klobenstein, Tel. Nr. 0471 35 64 46.
Seit Herbst 2006 haben alle Grundschulen und die Mittelschule einen Stundenplan mit Nachmittagsunterricht. Da die Gemeinde die Schulausspeisung nicht selbst durchführen kann (keine geeignete Strukturen, Personal), sind die nahe gelegenen Gasthäuser mit der Durchführung dieses Dienstes beauftragt worden. Die Gesuchsformule erhalten die Schüler am 1. Schultag des neuen Schuljahres und müssen es ausgefüllt innerhalb einer Woche im Sekretariat der Schule oder bei der zuständigen Lehrperson abgeben.
Beiträge und Gebühren:
Die Menüspesen (netto, abzüglich Landes- und Gemeindebeitrag) betragen für die Grundschüler 3,50 Euro, für die Mittelschüler 4,20 Euro und werden zweimal jährlich durch die Gemeinde abgerechnet.
Voraussetzungen:
Alle Schüler können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
