
Das Vertragsamt ist zuständig für die Verwaltung aller Arten von Verträgen und Akten, bei denen die Gemeinde Vertragspartner ist.
- Verträge für den Kauf/Verkauf und Tausch von Liegenschaften
- Verträge für die Bestellung von dinglichen Rechten
- Mietverträge
- Pachtverträge
- Leihverträge
- Vergabeverträge für öffentliche Arbeiten und Lieferungen
- Werkverträge für die Durchführung von Dienstleistungen
