Geförderter Wohnbau
Dieser Dienst verfolgt das Ziel der Bildung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung. Dazu gehören die Ausweisung von Erweiterungszonen, die Enteignung oder der Ankauf von gefördertem Wohnbauland und die Zuweisung desselben an anspruchsberechtigte Wohnbauwerber.
Folgende Verwaltungsaufgaben werden abgewickelt:
Wohnbaukreis
Erstellung und Genehmigung der provisorischen Rangliste
Erstellung und Genehmigung der definitiven Rangordnung
Baulandbeschaffung
Grundzuweisungen
Finanzierungen
Abrechnungen
Berechnung der Erschließungsbeiträge
Ernennung der Zuweisungskommission für sozialen und geförderten Wohnbau
Mit der generellen Überarbeitung des Bauleitplanes der Gemeinde Ritten wurden einige neue Wohnbauzonen ausgewiesen. In diesen Zonen ist ein Teil der Fläche dem geförderten Wohnbau, der andere Teil dem freien Wohnbau vorbehalten.
Die Zuweisung der Flächen im geförderten Wohnbau erfolgt aufgrund einer Rangordnung, die jährlich vom Gemeindeausschuss genehmigt wird. Die Ansuchen um Zuweisung eines Grundes können jedes Jahr innerhalb 31. Juli an die Gemeinde gerichtet werden. Die Rangordnungen haben eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Klobenstein:
Erweiterungszone „Lärchenwald“
Gesamtfläche: 2.000 m²
Verbaubare Kubatur: 3.334 m³, davon 55 % (1.834 m³) geförderter Wohnbau und 45 % (1.500 m³) freier Wohnbau.
Stand: Die zwei Baulose zum Bau von vier Wohneinheiten wurden bereits zugewiesen.
Erweiterungszone „Zaberbachl“
Gesamtfläche: 9.200 m²
Verbaubare Kubatur: 15.204,80 m³, davon 55 % (8.362,64 m³) geförderter Wohnbau und 45 % (6.842,16 m³) freier Wohnbau;
Stand: Der Durchführungsplan ist genehmigt, das Enteignungsverfahren für den Erwerb der Flächen für den geförderten Wohnbau und der Erschließungsflächen ist abgeschlossen. Bisher wurden 2 Baulose für den Bau von 8 bzw. 4 Wohneinheiten zugewiesen. Derzeit ist noch 1 Baulos mit insgesamt 6 Wohneinheiten frei.
Oberbozen:
Erweiterungszone „Alter Mühlweg“
Gesamtfläche: 2.300 m²
Verbaubare Kubatur: 3.712 m³
Stand: Enteignungsverfahren ist abgeschlossen, die zwei dem geförderten Wohnbau vorbehaltenen Baulose für den Bau von vier Wohneinheiten sind bereits zugewiesen worden.
Erweiterungszone „Festwiese 2“
Gesamtfläche: 8.500 m²
Verbaubare Kubatur: 13.526 m³, davon 55 % (7.439 m³) geförderter Wohnbau und 45 % (6.087 m³) freier Wohnbau
Stand: Die Grundeigentümer haben den Durchführungsplan auf eigene Initiative erstellt, dieser ist genehmigt. Das Enteignungsverfahren für den Erwerb der Flächen für den geförderten Wohnbau und der Erschließungsflächen ist abgeschlossen. In dieser Zone können im geförderten Teil insgesamt 15 Wohneinheiten gebaut werden. Bisher wurde ein Baulos für den Bau von 5 Wohneinheiten zugewiesen.
Unterinn:
Erweiterungszone „Huberweide“
Gesamtfläche: 4.700 m²
Verbaubare Kubatur: 7.050,00 m³, davon 55 % (3.878,00 m³) geförderter Wohnbau und 45 % (3.172,00 m³) freier Wohnbau
Stand: Der Durchführungsplan ist genehmigt. Das Enteignungsverfahren für den Erwerb der Flächen für den geförderten Wohnbau und der Erschließungsflächen ist eingeleitet worden. Auf dem Los im geförderten Teil können acht Wohnbauten verwirklicht werden. Bisher konnte an fünf Interessierte eine Fläche zugewiesen werden. Ein Baulos für den Bau von 3 Wohneinheiten ist noch frei.
Oberinn:
Erweiterungszone „Wirtswiese“
Gesamtfläche: 3.500 m²
Verbaubare Kubatur: 5.725 m³, davon 60 % (3.435 m³) geförderter Wohnbau und 40 % (2.290 m³) freier Wohnbau
Stand: Für diese Zone ist das Enteignungsverfahren abgeschlossen. An insgesamt sechs interessierte Bauwerber konnte bereits ein Grund zugewiesen werden.
Atzwang:
Erweiterungszone „Schulwiese“
Gesamtfläche: 1.507 m²
Verbaubare Kubatur: 2.411,2 m³, gänzlich dem geförderten Wohnbau vorbehalten.
Stand: Auf den beiden Losen können vier Wohneinheiten gebaut werden. Ein Baulos ist an zwei Interessierte zugewiesen worden. Ein Baulos für den Bau von 2 Wohneinheiten ist noch frei.
Lengstein:
Erweiterungszone „Kircheracker“
Gesamtfläche: 3.400 m²
Verbaubare Kubatur: 5.440 m³
Stand: Der Durchführungsplan wurde von der Baukommission positiv begutachtet und muss noch vom Gemeinderat genehmigt werden.
