Grundverkehr und Enteignungen
In den Bereich „Grundverkehr und Enteignungen“ fallen die Enteignungen und der Ankauf von Grundstücken für die öffentliche Bautätigkeit, genauso wie der An- und Verkauf von kleineren Grundstücken von oder an private Antragsteller für die Auf- oder Abrundung des persönlichen (kleinbäuerlichen) Eigentums.
Im Bereich der Enteignungen hat diese Organisationseinheit folgende Aufgaben:
Kataster- und Grundbuchserhebungen
Anforderung der erforderlichen Dokumente
Einleitung des Enteignungsverfahrens
Veranlassung der notwendigen Schätzungen
Vornahme der Veröffentlichungen
Hinterlegung der Enteignungsvergütung
Grundbuchsanträge
Im Bereich der An- und Verkäufe von Liegenschaften werden folgende Aufgaben abgewickelt:
Entgegennahme der Ansuchen
Kataster- und Grundbuchserhebungen
Anforderung der erforderlichen Dokumente
Freischreibungen
Vorbereitung der Beschlussvorlage und des Vertragsentwurfs
Grundbuchsanträge
ÖRTLICHE HÖFEKOMMISSION:
Gemäß Art. 4 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17 (Höfegesetz) muss die Bewilligung der örtlichen Höfekommission in folgenden Fällen eingeholt werden:
Die Eingaben an die örtliche Höfekommission sind bei jener Gemeinde einzureichen, in der sich das Wohngebäude des Hofes befindet. Die Gemeinde übermittelt die Eingabe unverzüglich dem/der Vorsitzenden der zuständigen Höfekommission.
Es sind der Grundbuchsauszug, der Besitzbogen und, im Falle der Teilung von Parzellen, der vom Katasteramt mit dem Sichtvermerk versehene Teilungsplan beizulegen.
Örtliche Höfekommission Ritten:
Präsident: Werner Bauer
Sprechstunden jeden Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
beim Südtiroler Bauernbund, Schlachthofstr. 4/D, 39100 Bozen
Tel. 0471/999337 – Fax 0471/999405
Handy: 347/2623161
