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Private Bautätigkeit
Katasterauszüge
Baukonzession

Private Bautätigkeit

Die Organisationseinheit „Private Bautätigkeit“ ist zuständig für:

  • die Entgegennahme, Überprüfung und Bearbeitung der Baugesuche

  • die Erstellung der Tagesordnung der Baukom­mission, die Vorbereitung der Bauakten und der Gutachten, die Abfassung des Protokolls der Baukommissionssitzung

  • die Berechnung der Erschließungsbeiträge und Baukostenabgabe

  • die Ausstellung der Baukonzession

  • die Betreuung der Bauherren bei der Durchführung der Bauvorhaben

  • die Kontrolle der Bautätigkeit

  • die Ausstellung der Benutzungsgenehmigung

  • die Entgegennahme der Meldungen über Baubeginn und Bauende

  • die Verwaltung der Mitglieder der Baukommission

Die Organisationseinheit „Technischer Dienst“ wickelt folgende Aufgaben ab:

  • Erstellung technischer Unterlagen und urbanistischer Pläne
  • Ausstellung der Bescheinigung über die urbanistische Zweckbestimmung

  • Projekterstellung, Bauleitung, Projektsteuerung

  • Konventionierungen

  • Durchführung von Lokalaugenscheinen und Berichte über widerrechtliche Bautätigkeit

  • Vorbereitung der Verordnungen des Bürgermeisters

  • Ausstellung von Erklärungen über den Zustand von Gebäuden

  • Unbewohnbarkeitserklärungen
  • Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Denkmalschutz

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Katasterauszüge

Auszüge aus dem Gebäude- und Grundkataster sind im Bauamt der Gemeinde erhältlich.

Gebühren:

3,00 Euro/Seite

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Baukonzession

Die Baukonzession ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, mit der der Antragsteller berechtigt wird, die im Landesraumordnungsgesetz vorgesehenen Bauvorhaben zu verwirklichen.

Für die Ausstellung der Baukonzession sind folgende Gebühren zu bezahlen:

Das Landesraumordnungsgesetz bestimmt, dass die Baukostenabgabe je m³ höchstens 3 %, für Zweckbestimmung „Wohnung“ maximal 15 % der Baukosten pro m³ betragen darf. Die Baukosten werden halbjährlich von der Landesregierung festgesetzt und betragen für das 1. Semester 2008   Euro 312,00 pro m³.

Der Gemeinderat hat für sämtliche Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet die Baukostenabgabe mit einem Prozent festgelegt. Eine detaillierte Regelung wurde für die Zweckbestimmung „Wohnung“ getroffen:
1. Nicht befreites Wohnungsvolumen an der Hofstelle: 1%
2. Dienstwohnung in Gewerbegebieten: 1%
3. Dienstwohnung bei gastgewerblichen Betrieben: 1%
4. Bauvolumen, welches für die private Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen genutzt wird: 1%
5. Vorbehaltlich der vom Gesetz vorgesehenen Befreiung von der Baukostenabgabe bzw. der oben angeführten Regelung beläuft sich für alle übrigen Wohnungen die Baukostenabgabe auf 15%

Befreiungen von der Baukostenabgabe sind vom Gesetz, aber auch in der Verordnung vorgesehen.

Ebenso neu geregelt wurde der Erschließungsbeitrag. Gemäß Art. 73, Abs. 2 des Landesraumordnungsgesetzes beträgt der Erschließungsbeitrag zwischen 5 und 10 % der Baukosten pro m³.

Bisher hatte die Gemeinde Ritten einen Prozentsatz von 8% festgelegt, diese Regelung wird beibehalten.

Der Erschließungsbeitrag wird wie folgt aufgeteilt:
a) 60% für die primären Erschließungsanlagen
b) 40% für die sekundären Erschließungsanlagen

Der Erschließungsbeitrag setzt sich zusammen aus:
a) 30% für die Straßen innerhalb der Baugebiete, Halte- und Parkplätze, sowie eingerichtete Grünflächen;
b) 25% für Anlagen zur Beseitigung des Schmutz-  und Regenwassers;
c) 25% für Trinkwasserversorgung;
d) 10% für öffentliche Beleuchtung;
e) 10% für die Strom- und/oder Gasversorgung und/oder für Versorgungsschächte und/oder Kabelleitungen für das Fernmeldewesen.

Die Verordnung sieht eine Reihe von Befreiungen und Reduzierungen vor.

Ansuchen_Baukonzession A3.pdf
Ansuchen Baukonzession_Anlage Fragebogen.pdf

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