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TOSAP

Antrag:
Gebührenpflichtig ist die dauernde und die zeitweilige Besetzung von öffentlichen Flächen. Jegliche Besetzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Antrag für die Besetzung erfolgt über einen eigenen Vordruck.

Einstufung:

Die Gebühr wird je nach Wichtigkeit der besetzten Fläche laut nachfolgenden Kategorien berechnet.

1. Kategorie: Ortskerne von Oberbozen, Unterinn und Klobenstein

2. Kategorie: restliches Gemeindegebiet

Tarife:
Zeitweilige Besetzungen: (unter einem Jahr)
1. Kategorie: € 1,032/m²
2. Kategorie: € 0,516/m²

Dauernde Besetzungen: (über einem Jahr)
1. Kategorie: € 17,559/m²
2. Kategorie: € 5,681/m²

Ermäßigungen und Befreiungen:
Die Gemeindeverordnung sieht verschiedene Ermäßigungen (zwischen 20 und 65%) und Befreiungen vor.

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