Antrag:
Gebührenpflichtig ist die dauernde und die zeitweilige Besetzung von öffentlichen Flächen. Jegliche Besetzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Der Antrag für die Besetzung erfolgt über einen eigenen Vordruck.
Einstufung:
Die Gebühr wird je nach Wichtigkeit der besetzten Fläche laut nachfolgenden Kategorien berechnet.
1. Kategorie: Ortskerne von Oberbozen, Unterinn und Klobenstein
2. Kategorie: restliches Gemeindegebiet
Tarife:
Zeitweilige Besetzungen: (unter einem Jahr)
1. Kategorie: € 1,032/m²
2. Kategorie: € 0,516/m²
Dauernde Besetzungen: (über einem Jahr)
1. Kategorie: € 17,559/m²
2. Kategorie: € 5,681/m²
Ermäßigungen und Befreiungen:
Die Gemeindeverordnung sieht verschiedene Ermäßigungen (zwischen 20 und 65%) und Befreiungen vor.
