Die Werbesteuer ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt oder von dort wahrgenommen werden kann.
Meldung:
Vor Beginn der Werbung muss der Interessierte in der Gemeinde eine Erklärung abgeben, in der er die Beschaffenheit, die Dauer der Werbung und die Lage der benützten Werbemittel angibt. Die Meldung der Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.
Zahlung:
Die Bezahlung der Werbesteuer erfolgt mittels Posterlagsschein und muss für die Werbung mit Jahresdauer innerhalb 31. Jänner des laufenden Jahres vorgenommen werden.
Tarif:
Ordentliche Werbung: Pro Jahr/m² € 12,00
Unter drei Monate: (pro Monat/m²) € 1,20
Beleuchtete Werbung oder Leuchtreklame: Pro Jahr/m² € 24,00
Unter drei Monate: (pro Monat/m²) € 2,40
Befreiung:
Firmenschilder bis zu 5 m² und Fahrzeuge die zu Transportzwecken dienen, oder eine Transporttätigkeit auf Rechnung Dritter ausüben sind von der Werbesteuer befreit.
