Geburt
Heirat
Todesfall
Zuwanderung
Senioren

Geburt

Mit der Geburt eines Kindes sind viele Veränderungen im täglichen Leben verbunden. Dazu gehören auch einige Formalitäten, die erledigt werden müssen. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über notwendige Schritte und die dazugehörigen Anlaufstellen, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.

Was?

Wo?

Kontakt
Anmeldung des Kindes

- Entbindungsanstalt (innerhalb von 3 Tagen)
- oder in der Wohnsitzgemeinde der Eltern (innerhalb von 10 Tagen)
- oder bei der Geburtsgemeinde des Kindes (innerhalb von 10 Tagen)


0471 356457

Standesamt der jeweiligen Gemeinde
Anforderung der Steuernummer

Wohnsitzgemeinde des Neugeborenen (bei Anmeldung)

0471 356457
Sanitätsbetrieb
Wahl des Vertrauensarztes

Sanitätssprengel Ritten
Sanitätssprengel Ritten

0471 357710
0471 357710
Impfungen

Sanitätssprengel Ritten
Benachrichtigungen erfolgen durch die Gemeinde

0471 357710

0471 356457
Mütterberatung und kinderärztliche Betreuung

Sanitätssprengel Ritten

0471 357722
Meldung Arbeitgeber

beim zuständigen Arbeitgeber


Mutterschaftsgeld (obligatorisch und fakultativ) und Elternzeit

beim zuständigen Arbeitgeber oder
bei verschiedenen Patronaten


Familienzulagen

beim zuständigen Arbeitgeber

Landesfamiliengeld (bis zum 3. Lebensjahr)

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)
regionales Familiengeld (mind. 2 minderjährige zu Lasten lebende Kinder)

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)
staatliches Mutterschafts- und Familiengeld lt. Gesetz 448/98

bei verschiedenen Patronaten oder der Autonomen Provinz Bozen, Amt für Vorsorge und Sozialversicherung

800 018 796
(Aut. Provinz BZ)
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Heirat

Der schönste Tag im Leben erfordert Vorarbeit und Planung. Wir wollen Ihnen helfen, die Erledigung der Formalitäten auf dem Weg in den Hafen der Ehe zu erleichtern.

Was?

Wo?

Kontakt
Formen der Trauung
- Ziviltrauung
- kirchliche Trauung

im Standesamt der Gemeinde
in der jeweiligen Pfarrei

0471 356457
Ziviltrauung

Vereinbarung Termin im Standesamt der Gemeinde. Die Daten von 2 volljährigen Zeugen sind vorzulegen. Das Standesamt muss außerdem über die Wahl zwischen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft in Kenntnis gesetzt werden.

0471 356457
kirchliche Trauung

Vereinbarung Termin beim jeweiligen Pfarramt
Eheaufgebot (zivile sowie kirchliche Trauung)

mindestens 1 Monat vor der Trauung im Standesamt einer der Wohnsitzgemeinden der Brautleute


0471 356457
Eheaufgebot für Ausländer


Standesamt der Gemeinde in der die Trauung stattfindet


0471 356457
Meldung Hochzeitsurlaub beim Arbeitgeber

Das Standesamt stellt nach der Trauung den Trauschein aus


0471 356457
Ehevorbereitungskurs

Kursanbieter: Haus der Familie Ritten

0471 345172

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Vorsprache im Standesamt der Gemeinde.

Gütergemeinschaft:

Wird keine andere Vereinbarung getroffen, fallen Güter, die nach der Heirat erworben werden, automatisch in die Gütergemeinschaft, unabhängig davon, wie viel jeder der Ehepartner zum Erwerb der Sache beiträgt oder ob eine Sache gemeinsam oder getrennt erworben wird. Nicht in die Gütergemeinschaft fallen Güter, die vor der Ehe erworben wurden, Schenkungen, Erbschaften, geschlossene Höfe, Güter für den rein persönlichen Gebrauch, Güter für die Berufsausübung, Schadenersatz, Invalidenrenten, Wiederanlage persönlicher Güter.

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Todesfall

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die notwendigen Formalitäten im Trauerfall zu erledigen.

Was?

Wo?

Kontakt
Todesfall zu Hause

Benachrichtigung des Vertrauensarztes

Benachrichtigung eines Bestattungsunternehmens, dieses übernimmt alle erforderlichen Formalitäten (Meldung Gemeinde, Überführung, Bestattung usw.)

Benachrichtigung Pfarrer



Rottensteiner Hubert
Tel. 0471 356831 Mobil 338 6800210
Todesfall im Krankenhaus oder anderen Heimen und Instituten

Die Meldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden durch die Verwaltung des Altersheimes, Krankenhauses oder Institutes

Benachrichtigung des Bestattungsunternehmens

Benachrichtigung Pfarrer






Rottensteiner Hubert
Tel. 0471 356831 Mobil 338 6800210

Verkehrsunfälle

Notrufzentrale

118
Feuerbestattung

Voraussetzungen:
es muss zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung beim Notar abgefasst werden

oder Mitgliedschaft bei Socrem

Willensbezeugung nach dem Ableben des Interessenten durch die Einwilligung von der Mehrheit der gleichgradigen Verwandten

Benachrichtigung Bestattungsunternehmen für Feuerbestattung

Vereinigung Socrem
0471 915 816










Rottensteiner Hubert
Tel. 0471 356831 Mobil 338 6800210
Todesanzeigen / Danksagung

Wenn gewünscht, wird diese evtl. vom Bestattungsdienst übernommen

bei der jeweiligen Tageszeitung


Todesanzeige / Danksagung im Rittner Bötl

Mitteilung im Meldeamt oder direkt bei der Redaktion des Rittner Bötl (Kosten: 50,00 Euro)
0471 356457

ritten@boetl.net
Abmeldung der Rente

Das Standesamt veranlasst die Abmeldung beim entsprechenden Fürsorgeinstitut

0471 356457
Hinterbliebenenrente

Das Standesamt stellt die erforderlichen Dokumente aus, für die weiteren Schritte wendet man sich an eines der Patronate


Vergessen Sie nicht im Steueramt die Müll-, Wasser- und Abwassergebühren des Verstorbenen umzuschreiben.

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Zuwanderung

Es gibt jede Menge zu tun nach einem Umzug – auch einige Behördengänge. Viele können Sie im Rathaus im Zentrum von Klobenstein erledigen, welches auch für gehbehinderte Menschen und Familien mit Kinderwagen gut zugänglich ist.

Was?

Wo?

Kontakt
Wohnsitz
Führerschein
Wahlausweis
Müll
Trinkwasser
Abwasser
ICI (nur Wohnungseigentümer)
Kaminkehrer

Meldeamt der Gemeinde
Meldeamt der Gemeinde
Wahlamt der Gemeinde
Steueramt der Gemeinde
Steueramt der Gemeinde
Steueramt der Gemeinde
Steueramt der Gemeinde
Lizenzamt der Gemeinde

0471 356457
0471 356457
0471 356457
0471 358549
0471 358549
0471 358549
0471 358549
0471 358556
Schule
Kindergarten

Schulsprengel Ritten
in der jeweiligen Fraktion

0471 356446
0471 358558
Vertrauensarzt
Krankenkasse

Sanitätssprengel Ritten
Sanitätssprengel Ritten

0471 357110
Strom

Enel
Etschwerke

800 900 800
800 225 420
Telefon (Festnetz)

Telecom Italia

187
Aufenthaltsgenehmigung (Nicht-Staatsbürger)
Quästur Bozen

0471 947611
Hund, Pferd
Amtstierarzt
Dr. Salvatore Barone

339 2698423
Rundfunk und Fernsehen
RAI
199 123 000

Die Adressenänderung sollte auch der Versicherung, Bank, Post, Zeitungen usw. mitgeteilt werden.

Abwanderung:

Bei Abwanderung müssen Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und die obgenannten Formalitäten erledigen. Dienstleistungen wie Müllentsorgung, Trinkwasser- und Abwasserentsorgung müssen im Steueramt der Gemeinde abgemeldet werden.

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Senioren

Was?

Wo?

Kontakt?
Seniorenclub:
Treffpunkt für Senioren ab dem 60. Lebensjahr für die gemeinsame Freizeitgestaltung (Ausflüge, Vorträge, Theater ...)
Jahresbeitrag: € 25 Euro

Vereinshaus Lengmoos
Treffpunkt alle 14 Tage

Oberrauch Pechlaner Berta
Oberinn Nr. 74
0471 602151
Seniorenturnen
Seniorentanzen
Seniorensinggruppe

alle 14 Tage in der Turnhalle der Mittelschule Klobenstein, abwechselnd zu den anderen 14-tägigen Veranstaltungen
Oberrauch Pechlaner Berta
Oberinn Nr. 74
0471 602151
Bauernmusig
Musikanten ab dem 60. Lebensjahr können beitreten
Prast Hansjörg
0471 602070

Hauspflegedienst:
Die Hauspflege steht all jenen Einzelpersonen und Familien offen, welche sich in familiären und persönlichen Notlagen befinden und somit nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne externe Hilfe zu bewältigen


Anfragen im Sanitätsprengel Klobenstein

Sprechstunden: jeden 1. 2. 3. und 4. Mittwoch im Monat von 09.00-11.30 Uhr


Die Beanspruchung der Leistung muss im Sozialsprengel beantragt werden

0471 319470

Blutabnahme
Sanitätssprengel
0471 357711
Badehilfe
Fußpflege

Sanitätssprengel

0471 319470

Essen auf Rädern:
“Essen auf Rädern” gibt Senioren, Menschen mit Behinderung oder anderen Menschen in schwierigen Lebenslagen die Möglichkeit, über die Hauspflege des Sozialsprengels einmal am Tag eine warme Mahlzeit ins Haus zugestellt zu bekommen. Der Kostenbetrag wird je nach Bedürftigkeit und finanzieller Lage festgelegt.

Hauspflege des Sozialsprengels

0471 319470
MI von 09.00-11.30

Lang Hans u. Flora
0471 359016

Trenner Hildegard
0471 356255
von 12.00-13.00

Oberrauch Berta
0471 602151
von 13.00-14.00 und
ab 19.00 Uhr

Finanzielle Sozialhilfe
Sanitätssprengel

0471 319470

Wohnberatung für Senioren
Arche im KVW
0471 061300
Seniorenzeitung
den Mitgliedern des Seniorenclubs vorbephalten



Pechlaner Berta
0471 602151
Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen in Unterinn
Pfarramt Unterinn
0471 359145
P. Theobald Obkircher
Aufnahme ins Altersheim
Anmeldeformular
0471 356110

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