
Handwerk
Die Zuständigkeit der Gemeinde im Bereich Handwerk besteht in:
Enteignung oder dem Ankauf von Gewerbebauland
Errichtung der notwendigen Infrastrukturen
Bearbeitung der Ansuchen um Grundzuweisungen und Erstellung der entsprechenden Rangordnung
Ansuchen um Landesbeiträge und Abrechnung
Zuweisung der Flächen an die anspruchsberechtigten Betriebe
