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Handwerk

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Handwerk

Die Zuständigkeit der Gemeinde im Bereich Handwerk besteht in:

  • Ausweisung von Gewerbegebieten
  • Enteignung oder dem Ankauf von Gewerbebauland

  • Errichtung der notwendigen Infrastrukturen

  • Bearbeitung der Ansuchen um Grundzuweisungen und Erstellung der entsprechenden Rangordnung

  • Ansuchen um Landesbeiträge und Abrechnung

  • Zuweisung der Flächen an die anspruchsberechtigten Betriebe

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