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Grundverkehr

Grundverkehr und Enteignungen
In den Bereich „Grundverkehr und Enteignungen“ fallen die Enteignungen und der Ankauf von Grundstücken für die öffentliche Bautätigkeit, genauso wie der An- und Verkauf von kleineren Grundstücken von oder an private Antragsteller für die Auf- oder Abrundung des persönlichen (kleinbäuerlichen) Eigentums.

Im Bereich der Enteignungen hat diese Organisationseinheit folgende Aufgaben:

  • Kataster- und Grundbuchserhebungen

  • Anforderung der erforderlichen Dokumente

  • Einleitung des Enteignungsverfahrens

  • Veranlassung der notwendigen Schätzungen

  • Vornahme der Veröffentlichungen

  • Hinterlegung der Enteignungsvergütung

  • Grundbuchsanträge

Im Bereich der An- und Verkäufe von Liegenschaften werden folgende Aufgaben abgewickelt:

  • Entgegennahme der Ansuchen

  • Kataster- und Grundbuchserhebungen

  • Anforderung der erforderlichen Dokumente

  • Freischreibungen

  • Vorbereitung der Beschlussvorlage und des Vertragsentwurfs

  • Grundbuchsanträge


ÖRTLICHE HÖFEKOMMISSION:
Gemäß Art. 4 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17 (Höfegesetz) muss die Bewilligung der örtlichen Höfekommission in folgenden Fällen eingeholt werden:

  • Änderung der Größe eines geschlossenen Hofes
  • Einräumung eines Überbaurechts
  • Änderung des Umfangs der mit dem Hof verbundenen dinglichen Rechte

Die Eingaben an die örtliche Höfekommission sind bei jener Gemeinde einzureichen, in der sich das Wohngebäude des Hofes befindet. Die Gemeinde übermittelt die Eingabe unverzüglich dem/der Vorsitzenden der zuständigen Höfekommission.

Es sind der Grundbuchsauszug, der Besitzbogen und, im Falle der Teilung von Parzellen, der vom Katasteramt mit dem Sichtvermerk versehene Teilungsplan beizulegen.

Örtliche Höfekommission Ritten:
Präsident: Werner Bauer
Sprechstunden jeden Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
beim Südtiroler Bauernbund, Schlachthofstr. 4/D, 39100 Bozen
Tel. 0471/999337 – Fax 0471/999405
Handy: 347/2623161

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