Wohnsitz - Register der Auslandsitaliener (AIRE)

Im Register der Auslandsitaliener werden alle italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland eingetragen. Für saisonale Auslandsaufenthalte oder Auslandsaufenthalte von maximal zwölf Monaten ist keine Eintragung erforderlich.

Eintragung ins Register der Auslandsitaliener aufgrund von Wohnsitzverlegung ins Ausland

Der italienische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegt, muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beim Büro des zuständigen Konsulatsbezirks im Einreiseland eine entsprechende Erklärung abgeben. Jeweils eine Kopie der Erklärung wird vom Konsulatsbüro dem italienischen Innenministerium und dem Meldeamt der Herkunftsgemeinde übermittelt, das dann die Eintragung ins Register der Auslandsitaliener und die Streichung aus dem Register der ansässigen Bevölkerung vornimmt. Falls die gesamte Familie umzieht, kann die Meldung vom Familienoberhaupt oder einem volljährigen Familienmitglied erstattet werden.


Der im Ausland ansässige italienische Staatsbürger behält das Wahlrecht in seiner Herkunftsgemeinde bei und kann beim dortigen Meldeamt die Ausstellung der Identitätskarte, des Reisepasses und der anderen meldeamtlichen Bescheinigungen und Bestätigungen beantragen  (in allen Dokumenten wird jedoch die Auslandsadresse angegeben). Der Staatsbürgerschaftsnachweis hingegen wird vom zuständigen Konsulatsbüro im Ausland ausgestellt.

Streichung aus dem Register der Auslandsitaliener aufgrund von Rückübersiedelung aus dem Ausland

Die Streichung aus dem Register der Auslandsitaliener erfolgt nach der Rückübersiedlung in eine italienische Gemeinde, bei Unauffindbarkeit, bei Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft oder bei Ableben des Betroffenen. Für die Streichung nach der Rückkehr nach Italien wendet sich der Betroffene einfach an das zuständige Meldeamt und erstattet die entsprechende Erklärung. Das Meldeamt nimmt daraufhin die Streichung aus dem Register der Auslandsitaliener und die Eintragung ins Register der ansässigen Bevölkerung vor.

Siehe dazu Dienst im Bürgernetz

Leitfaden Auswandern

Leitfaden Rückkehr

Zuständig

DEU